Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig?
Denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses, da Verlängerungen nicht möglich sind.
Zum 01.11.2005 wurde der elektronische Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Die Aufnahmen werden nicht - wie zuvor üblich- im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine Foto-Mustertafel und eine Passbild-Schablone zur Verfügung um die Passbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen. Diese Fotos können auch für den Personalausweis eingereicht werden.
Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007
Ab 01.11.2007 werden die Fingerabdrücke in den Reisepass aufgenommen. Diese werden mit einem elektronischen Erfassungsgerät im Passamt genommen und zusammen mit dem Antrag an die Bundesdruckerei verschlüsselt übermittelt.
Die Fingerabdrücke werden, neben dem biometrischen Passbild und den persönlichen Daten, auf dem Chip im Reisepass gespeichert. Diese Daten kann man nur mittels e-Pass-Leser abrufen. Solch einen e-Pass-Leser haben nur Passbehörden, Grenzbehörden und ausgewählte Polizeibehörden.
Die Fingerabdrücke werden nach Aushändigung im Datenbestand des Passamtes gelöscht.
Die Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Weitere Änderungen seit dem 01.11.2007:
- Gültigkeit des Reisepasses bei Antragstellern bis 24 Jahre - 6 Jahre gültig, danach 10 Jahre.
- kein Kindereintrag im Reisepass der Eltern mehr möglich (betrifft auch den vorläufigen
Reisepass)
- Zweitpass max. 6 Jahre gültig (davor 5 Jahre); ein Zweitpass ist nur möglich, wenn dies aus
beruflichen Gründen zwingend erforderlich ist
- Kinderreisepass ab Antragstellung 6 Jahre gültig, max. bis zum vollendetem 12. Lebensjahr,
max. eine Verlängerung im Kinderreisepass
- Personalausweise können von den Erziehungsberechtigten auch für Kinder ab 0 Jahren
beantragt werden, Gültigkeit 6 Jahre
- Streichung des Ordens- und Künsternamens.
Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet 59,00 Euro.
Ein sechs Jahre gültiger ePass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Weitere Auskünfte erteilt das Passamt, Zi.Nr. 3, Frau Kramer, Tel. 09560 / 9220-12
oder www.ePass.de